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Angaben gemäß § 5 TMG

Betriebsgesellschaft YOUNIOR-HOTEL Stralsund mbH
Tribseer Damm 78
18439 Stralsund

Kontakt:
Telefon: (0 38 31) 27 82 99
Fax: (0 38 31) 28 54 96
E-Mail: info@younior-hotel.de

Geschäftsführer:
Maik Heuer

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: 082/106/04228

Gerichtsstand:
HRB 7519 Amtsgericht Stralsund

 

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Betriebsgesellschaft YOUNIOR-HOTEL Stralsund mbH
Tribseer Damm 78
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E-Mail: info@younior-hotel.de

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Externe Dienste
z.Z. keine


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Gastaufnahmevertrag:

Betriebsgesellschaft YOUNIOR-HOTEL Stralsund mbH
Tribseer Damm 78
18439 Stralsund

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der Betriebsgesellschaft YOUNIOR-HOTEL Stralsund mbH, Tribseer Damm 78, 18439 Stralsund, im folgenden „YOUNIOR-HOTEL“.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des YOUNIOR-HOTELs, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das YOUNIOR-HOTEL zustande. Dem YOUNIOR-HOTEL steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das YOUNIOR-HOTEL und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem YOUNIOR-HOTEL gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

3. Alle Ansprüche gegen das YOUNIOR-HOTEL verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des YOUNIOR-HOTELs beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das YOUNIOR-HOTEL ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten oder Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- oder Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des YOUNIOR-HOTELs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Leistungserbringers an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so verändert sich der Preis dementsprechend.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom YOUNIOR-HOTEL allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

5. Die Preise können vom YOUNIOR-HOTEL ferner geändert werden wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Betten, der Leistung des YOUNIOR-HOTEL oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das YOUNIOR-HOTEL dem zustimmt.

6. Rechnungen des YOUNIOR-HOTELs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das YOUNIOR-HOTEL ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.Bei Zahlungsverzug ist das YOUNIOR-HOTEL berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem YOUNIOR-HOTEL bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Der Kunde hat ein Zimmer oder Bett nicht in Anspruch genommen, wenn es der angekündigte Gast am Buchungstag nicht bis spätestens 18.00 Uhr belegt hat, ohne dass dem YOUNIOR-HOTEL zuvor ein späteres Eintreffen des Gastes schriftlich per Rückbestätigung mitgeteilt worden ist. Der Anspruch auf Bereithaltung der Zimmer oder Betten erlischt um 18:00 Uhr oder zum mitgeteilten abweichenden Zeitpunkt.

8. Das YOUNIOR-HOTEL ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form gültiger Kreditkartendaten zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das YOUNIOR-HOTEL ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des YOUNIOR-HOTELs aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem YOUNIOR-HOTEL geschlossenen Gastaufnahmevertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des YOUNIOR-HOTELs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des YOUNIOR-HOTELs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem YOUNIOR-HOTEL und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des YOUNIOR-HOTELs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem YOUNIOR-HOTEL ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Betten hat das YOUNIOR-HOTEL die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem YOUNIOR-HOTEL steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Wurde kein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt nach Nummer 2 vereinbart, ist der Kunde verpflichtet dem YOUNIOR-HOTEL einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffel zu bezahlen: -bis 43 Tage vor Anreise kostenfrei -42. bis 31. Tag vor Anreise 25% des Gesamtpreises -vom 30. bis 22 Tag vor Anreise 40 % des Gesamtpreises -vom 21. bis 11.Tag vor Anreise 50% des Gesamtpreises -ab dem 10. Tag vor Anreise 80% des Gesamtpreises -bei Nichtanreise ohne vorherige Abmeldung 100 % des Gesamtpreises Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis für Kost und Logis, jedoch ohne lediglich vermittelte Zusatzleistungen von Dritten. Der Leistungserbringer kann den Kunden jedoch für Storno-/Schadensersatzforderungen für im Namen des Kunden bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl, Veränderung der Reisezeit) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Das YOUNIOR-HOTEL ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden. Einmalige Teilrücktritte bis 10% des Vertragswertes fallen unter Kulanz und sind stornogebührenfrei und erfolgen zu den vertraglich vereinbarten Preisen.

V. Rücktritt des Leistungserbringers
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das YOUNIOR-HOTEL in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Betten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des YOUNIOR-HOTELs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom YOUNIOR-HOTEL gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das YOUNIOR-HOTEL ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das YOUNIOR-HOTEL berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom YOUNIOR-HOTEL nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 gegeben ist; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person und Alter des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das YOUNIOR-HOTEL begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der YOUNIOR-HOTELleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des YOUNIOR-HOTEL in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des YOUNIOR-HOTEL zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen für „Stag / Hen – nights“; Handwerker und Monteure; Gäste, die Tiere mit sich führen; Vertreter oder Anhänger rassistischer, antisemitischer, rechtsradikaler oder anderer extremistischer Weltanschauungen.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Leistungserbringer entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Erstattung geleisteter Zahlungen.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in der Regel ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

3. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft Ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.

4. Das Rauchen, die Nutzung von Räucherstäbchen, Wasserkochern etc. in den Räumlichkeiten/ Zimmern des YOUNIOR-HOTELs ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist das YOUNIOR-HOTEL berechtigt, daraus entstandene Schäden und Kosten dem Vertragspartner bzw. Verursacher geltend zu machen. Das YOUNIOR-HOTEL behält sich in diesen Fällen vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Entschädigung für den Ausfall der Räume zur Weitervermietung einzufordern.

5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer oder die Betten des YOUNIOR-HOTELs bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das YOUNIOR-HOTEL aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem YOUNIOR-HOTEL kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6. Das YOUNIOR-HOTEL ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden in Zimmern, nicht vertragsgemäße Nutzung und erhöhten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen. Es steht dem YOUNIOR-HOTEL frei, dafür auch die vorab von Vertragspartnern vertragsgemäß einbehaltene Kaution zu nutzen.

VII. Haftung des YOUNIOR-HOTELs
1. Das YOUNIOR-HOTEL haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das YOUNIOR-HOTEL die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des YOUNIOR-HOTELs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des YOUNIOR-HOTELs beruhen. Einer Pflichtverletzung des YOUNIOR-HOTELs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird das YOUNIOR-HOTEL bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Besonderheit der Beherbergungsleistung im YOUNIOR-HOTEL darin besteht, dass Betten in Mehrbettzimmern einzeln vermietet werden. Kunden, die Betten in Mehrbettzimmern in der Buchungskategorie „backpacker“ buchen akzeptieren, dass sich möglicherweise fremde Personen solche Zimmer teilen. Hat ein Kunde also nicht alle Betten in einem Zimmer gebucht, muss er damit rechnen, dass die nicht gebuchten Betten von anderen Gästen belegt sein können.

3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem YOUNIOR-HOTEL- Grundstück oder im YOUNIOR-HOTEL abgestellter oder rangierter Fahrräder, Motorräder, Roller, Kraftfahrzeuge oder Busse und derlei Inhalte haftet das YOUNIOR-HOTEL nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des YOUNIOR-HOTELs.

4. Weckaufträge werden vom YOUNIOR-HOTEL nicht entgegengenommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das YOUNIOR-HOTEL übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

VIII. Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten
1. Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen 6 bzw. bei Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden; das gilt auch für e-mails und Datenbankeinträge.

2. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass die Aufbewahrungspflichten erfüllt, der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann jedoch so klein wie möglich ist.

3. Zu statistischen Zwecken werden monatlich gemäß gesetzlicher Verpflichtung anonymisiert Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Das sind die Anzahl der Personen, Gesamtzahl der Übernachtungen und das Land des Wohnsitzes.

4. In keinem Fall werden Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder gar an Dritte weitergegeben.

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die YOUNIOR-HOTELbeherbergung sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen allein durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des YOUNIOR-HOTELs in Stralsund.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des YOUNIOR-HOTELs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des YOUNIOR-HOTELs.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.